Birgit Eder, CEO ARAG zum Thema: Was tun gegen verbale online Übergriffe?

Verbale Übergriffe online werden immer häufiger und deren Auswirkungen können massiv sein. Was jeder von uns tun kann, verrät ARAG CEO Birgit Eder im ABW-Interview.

 

Im Jahr 2021 hat ARAG eine Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt gestartet und sich dabei mit dem WEISSEN Ring, den Autonomen österreichischen Frauenhäusern und der Männerberatung zusammengetan. Bekämpft wurde vor allem physische und psychische Gewalt in der Familie und in Partnerschaften.

Eine neue Dimension der Gewalt, verbaler Gewalt, eröffnet das Internet. „Verbale Übergriffe online werden immer häufiger und deren Auswirkungen können massiv sein.“, so Birgit Eder Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Man sollte durchaus rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.“

Was genau kann man als Hassposting bezeichnen?

Birgit Eder: Hasspostings sind aggressive und provokative Postings im Internet. Sie stellen häufig einen Rechtsverstoß dar und sind daher strafbar. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Straftat in der realen Welt oder im Internet, beispielsweise in einem Online-Forum, begangen wird. Hasspostings können unterschiedlich sein und können verschiedene Straftatbestände erfüllen wie etwa Verleumdung, Verhetzung, üble Nachrede oder Beleidigung.

Wie kann man sich dagegen wehren?

Wichtig ist es, das Posting zu dokumentieren und den Täter darauf hinzuweisen, dass er sich strafbar macht. Das schreckt ab. Abhilfe schafft auch das neue Mandatsverfahren.

Was ist das neue Mandatsverfahren, wozu nützt es und wie funktioniert es?

Es handelt sich um ein Rechtsverfahren, das jedem die Möglichkeit gibt, Inhalte (z.B. Texte, Beiträge, Bilder) schnell und kostengünstig aus dem Internet zu entfernen, wenn dadurch das Persönlichkeitsrechte (z.B. Ihre Ehre, Ihr Ansehen oder Ihr Privatleben) erheblich beeinträchtigt werden.

Auch wenn einem über einen Messaging-Dienst (z. B. WhatsApp, SMS, private Nachrichten auf Facebook) rechtsverletzende Inhalte zugesendet wurden, kann man im neuen Mandatsverfahren verlangen, dass dies verhindert wird.Das Verfahren beschränkt sich auf diese vorsorgliche Maßnahme. Im neuen Mandatsverfahren entscheidet das Gericht nicht mit einem Urteil, sondern mit einer sogenannten Unterlassungsverfügung. Dies beschleunigt den Vorgang erheblich. Das Gericht entscheidet grundsätzlich ohne vorherige mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Angeklagten.

Das Gericht prüft die Klage und wenn die Gegenseite keine Einwendungen erhebt, wird der Auftrag zur Unterlassung rechtskräftig. Das heißt das Posting muss entfernt werden. Der Auftrag zur Unterlassung ist dann rechtskräftig, das bedeutet das Entfernen des Postings kann mit rechtlichen Mitteln erzwungen werden.

Wie bringt man ein Mandatsverfahren in Gang?

Das Formular zur Klage lässt sich leicht online ausfüllen. Man muss es dann an das zuständige Bezirksgericht übermitteln, eine Pauschalgebühr für das Einbringen der Klage bezahlen und die Sache nimmt ihren Lauf.

Wie unterstützt ARAG?

Unsere Inhouse-Juristen sind immer auf dem neuesten rechtlichen Stand. Sie beraten unsere Kunden und leiten Sie gerne an beim Ausfüllen des Formulars zur Einleitung des Mandatsverfahrens. Man kann daher seine Rechte sozusagen von der Couch aus wahrnehmen, wenn man das möchte. 

Hat man den Baustein web@ktiv versichert, dann übernehmen wir Kosten für dieses Verfahren bis zu 80.000 Euro. 

Für Kunden, die den Baustein noch nicht versichert haben, übernehmen wir bei anschließendem Einschluss des web@ktiv Rechtsschutzes befristet bis Ende des Jahres:

  • die Kosten der Meldeauskunft im Zentralen Melderegister, sofern die Anschrift der Gegenseite nicht bekannt ist.
  • die anfallende Gerichtsgebühr (107,00 Euro).
  • die Weiterleitung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formulars Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages an das zuständige Bezirksgericht (sofern dies gewünscht ist).

Besteht kein vertrag bei ARAG, unterstützt ARAG im Rahmen des Sozialprojektes wie folgt:

bei etwaigen Fragen zum Einbringen der Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrages

  • Auskunft zum Ablauf des Mandatsverfahrens, mögliche Kosten, etc.

Foto: ARAG


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